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Sachverständiger

Schadenfeststellung

8.03.2019

... denn günstige Prognosen stimmen fröhlich

Um Ihren Schaden von einer Versicherung ersetzt zu bekommen, müssen Sie zunächst feststellen lassen, wie hoch Ihr Schaden überhaupt ist. Wen Sie jedoch mit der Feststellung des entstandenen Schadens beauftragen dürfen, richtet sich danach, ob Sie den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung oder bei Ihrer eigenen Kaskoversicherung geltend machen wollen.


Der Haftpflichtschaden

Haben Sie den Unfall nicht selbst verschuldet und übersteigen die Reparaturkosten rund 750 Euro, sollte ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger die konkrete Schadenhöhe durch ein Gutachten feststellen. Den Sachverständigen dürfen Sie frei auswählen. Die Kosten hierfür übernimmt die gegnerische Versicherung. Es kann allerdings sein, dass Sie von der gegnerischen Haftpflichtversicherung nicht die gesamten Kosten für das Gutachten erstattet bekommen. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach Ihrem Haftungsanteil.

Tipp

Bei Bagatellschäden unter 750 Euro sollten Sie mit der Versicherung klären, ob diese Ihre Reparaturkosten auch ohne Vorlage eines Gutachtens zahlt. Ausreichend ist dann beispielsweise ein Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten. Denn oft ist es für die Versicherung günstiger, einen Bagatellschaden zu regulieren und sich dafür die Kosten eines umfangreichen Gutachtens zu sparen.

Der Kaskoschaden

Haben Sie einen Schaden an Ihrem Fahrzeug selbst verursacht und möchten Sie Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen? Dann gelten die jeweiligen Versicherungsbedingungen und Sie sind weisungsgebunden: Die Versicherung entscheidet, ob und welcher Sachverständige den Schaden feststellt. Als Versicherungsnehmer haben Sie auf die Gutachterauswahl zunächst keinen Einfluss.

Das Sachverständigenverfahren: Sollten Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sein, können Sie die Entscheidung eines Sachverständigenausschusses verlangen. Sowohl Sie als Versicherungsnehmer als auch Ihre Kaskoversicherung benennen jeweils einen Sachverständigen, die dann zusammen einen Ausschuss bilden und sich über die tatsächliche Schadenshöhe auseinandersetzen. Kommt es zu keiner Einigung, entscheidet ein Obmann im Rahmen der vorliegenden Gutachten.
Die Kosten in diesem Sachverständigenverfahren sind relativ hoch, da zumindest zwei Sachverständige bezahlt werden müssen. Kosten eines Obmanns können noch hinzu kommen. Getragen werden die Kosten von der Partei, die unterliegt. Es empfiehlt sich also, dieses Sachverständigenverfahren nur dann einzuleiten, wenn die Ihrer Meinung nach zu erstattenden Kosten wesentlich höher sind als die von der Versicherung angebotenen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, mehr Geld für Gutachter auszugeben als Sie nachher zugesprochen bekommen.

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