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Abschleppdienst

Stand- und Unterstellkosten

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Stand- und Unterstellkosten".

Werden Stand- oder Unterstellkosten bis zur Begutachtung oder Verschrottung ersetzt?

Wird das Fahrzeug wegen eines Totalschadens verkauft oder verschrottet, fallen unter Umständen für die Zwischenlagerung auf dem Gelände einer Werkstatt oder eines Abschleppdienstes Standkosten an, die zu ersetzen sind.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei