Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Schadenfreiheitsrabatt".
Sprechen Sie mit Ihrer eigenen Haftpflichtversicherung. Der hilfsbereite Mitarbeiter dort kann Ihnen ausrechnen, ob es für Sie günstiger ist, den Schaden aus eigener Tasche zu zahlen oder ob den Schaden die Versicherung tragen soll mit der Folge der Höherstufung.
Ja. Sie haben die Möglichkeit, den Schaden "zurückzukaufen". Sie müssen dann nachträglich Ihrer Versicherung die Aufwendungen erstatten mit der Folge, dass Ihr KFZ-Haftpflichtvertrag nicht höhergestuft wird. Denn schließlich hatte Ihre Versicherung durch Ihre Erstattung keine Aufwendungen.
0800 3746-555 gebührenfrei