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Prüfbescheinigung

Prüfbescheinigung

Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Prüfbescheinigung".

Was versteht man unter einer Prüfbescheinigung?

Für bestimmte Kraftfahrzeuge genügt als Fahrlizenz die sogenannte Prüfbescheinigung.

Beim Führen welcher Fahrzeuge ist nur eine Prüfbescheinigung vorzuweisen?

Beim Führen von Mofas, also einspurigen, einsitzigen Fahrrädern mit Hilfsmotor bis 25 km/h, wenn der Fahrzeugführer nach dem 01.04.1965 geboren ist. Sowie beim Führen motorisierter Krankenfahrstühle, also nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich gebrechliche oder behinderte Personen bestimmten Kraftfahrzeugen bis 300 kg mit einer Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h und nicht mehr als 25 km/h.

Sind die Anforderungen an den Erwerb der Prüfbescheinigung ebenso hoch wie die an die Fahrerlaubnis?

Der Erwerb der Prüfbescheinigung stellt an die theoretische und praktische Ausbildung weit geringere Anforderungen.

Müssen vor dem 1. April 1965 geborene Mofa-Fahrer eine Prüfbescheinigung vorlegen?

Nein, sie müssen gar nichts vorlegen.

Kontakt

0800 3746-555
gebührenfrei