Aufgepasst bei angeblichen Anrufen der Justizbehörde ...
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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Stornogebühr".
Ja, denn statt des vereinbarten Reisepreises kann der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Meist wird diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen pauschaliert. Deren genaue Höhe ist allerdings höchst umstritten.
Vor diesen Kosten können Sie sich durch eine Reiserücktrittsversicherung schützen. Diese zahlt, wenn im Versicherungsvertrag festgelegte Gründe vorliegen.
0800 3746-555 gebührenfrei