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Hier finden Sie häufige Fragen und Antworten zum Thema "Reisebuchung".
Reiseveranstalter, Reisebüro, Reisender
Reiseveranstalter ist, wer Reiseleistungen in eigener Verantwortung auf den Markt bringt.
Ja, denn auf Häufigkeit oder Gewerbsmäßigkeit kommt es nicht an (so genannte Gelegenheitsanbieter). Wer allerdings lediglich eine Reise organisiert und von den Reisenden keine Vergütung verlangt, ist in diesem Sinn kein Reiseveranstalter.
Es soll beratend tätig werden und Informationen bereit halten, sich um den Vertragsabschluss zwischen Reisendem und Reiseveranstalter bemühen und die vermittelte Reiseleistung besorgen.
Nein, das Reisebüro gibt lediglich einen Marktüberblick und vermittelt den Reisenden an einen geeigneten Reiseveranstalter.
Mit dem Reiseveranstalter wird ein Reisevertrag, mit dem Reisebüro ein Reisevermittlungsvertrag abgeschlossen.
Ausschließlich auf Pauschalreisen, nicht dagegen auf Individualreisen.
Wer auf eigene Faust Flüge bucht und mit Hotels in Kontakt tritt, unternimmt eine Individualreise. Auch wenn diese verschiedenen Buchungen durch ein Reisebüro erfolgen, verreist man trotzdem noch individuell. Denn dieses Paket ist selbst geschnürt und nicht als Gesamtangebot in einem Katalog enthalten.
Wenn mindestens zwei gleichwertige Dienstleistungen angeboten und zu einem Gesamtpreis verkauft werden, handelt es sich um eine Pauschalreise. Außerdem ist Voraussetzung, dass man entweder länger als 24 Stunden unterwegs ist oder wenigstens einmal übernachtet.
Die "Angebote" in Reisekatalogen sind keine solchen im juristischen Sinne, sondern lediglich eine "Einladung zur Abgabe eines Angebotes". Dieses Angebot wird also erst durch Sie gegenüber Ihrem Reisebüro unterbreitet. Die Annahme Ihres Angebotes erfolgt durch die Übersendung der Reisebestätigung seitens des Reiseveranstalters.
Es wird für den Reiseveranstalter (nicht für Sie als Kunden!) tätig und nimmt das Angebot entgegen.
Mit dem Reisebüro schließen Sie einen Reisevermittlungsvertrag.
Beratung und Information, Bemühung um den Abschluss des Reisevertrages zwischen Ihnen und dem Reiseveranstalter und die Besorgung der vermittelten Reiseleistung.
Bei schuldhafter Verletzung der Pflichten können Sie Ersatz des Ihnen entstandenen Schadens verlangen.
Das Reisebüro haftet nie für die vermittelte Leistung selbst (Flug, Hotel, Verpflegung usw.). Diese Haftung trifft ausschließlich den Reiseveranstalter.
Lesen Sie mehr zum Reisevermittlungsvertrag
Für den Reiseveranstalter ist der Preis bindend, den er in der Reisebestätigung nennt.
Nachträgliche Preisänderungen sind nur zulässig, bei einer Steigerung der Beförderungskosten, Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen und Änderung des Wechselkurses.
Voraussetzung ist, dass sich genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag finden.
Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 Prozent haben Sie das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Ab 20 Tagen vor dem Reisetermin sind Preiserhöhungen absolut unzulässig.
Die Fälligkeit des Reisepreises lässt sich im Reisevertragsrecht nicht sicher bestimmen. Die Reiseveranstalter regeln die Zahlungsbedingungen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Statthaft sind Vorausleistung bis zu 20 Prozent, wenn Ihnen Ansprüche gegen die Leistungsträger "verbrieft" werden.
Nur, wenn Ihr Sicherungsbedürfnis durch einen so genannten Sicherungsschein befriedigt wird.
Sollen Sie bereits bei Buchung zahlen, ist das unzulässig.
Wenn Ihr Angebot durch den Reiseveranstalter angenommen und ein Vertrag zustande gekommen ist, können Zahlungsverpflichtungen auf Sie zukommen.
0800 3746-555 gebührenfrei