Schock am Gepäckband... auf was Sie nun achten sollten!
Rein statistisch gehen die Zahlen der verschollenen Koffer in Europa in den letzten Jahren stetig zurück. Momentan liegt Europa bei 9,0 von tausend Gepäckstücken, bei deren Auslieferung es zu Problemen kommt. Mitgezählt werden hierbei auch Gepäckstücke, die ihren Bestimmungsort nur verspätet erreichen, nicht aber direkt verloren gegangen sind.
Doch wer bereits einmal in der Gepäckhalle stand und vergeblich auf seinen Koffer gewartet hat, den beruhigen diese Zahlen wahrscheinlich wenig.
Wie ist nun in dieser Notsituation vorzugehen:
- dem Flughafenpersonal wird die Suche erleichtert, wenn das Gepäck gut erkennbar gekennzeichnet ist. Neben einem Namensaufkleber an der Aussenseite, empfiehlt sich daher ein Zettel mit Heimat und/oder Hoteladresse und Namen im Inneren des Koffers.
- kann der Koffer am Gepäckband nicht mehr gefunden werden, sollten Sie sich direkt an den "Lost and Found -Schalter" am Flughafen wenden. Dort muss man ein Verlustformular ausfüllen. Für Pauschalurlauber gilt: wenden Sie sich auch an den Reisebegleiter Ihres Veranstalters.
- der Verlust des Gepäckstücks muss innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden, sonst ist der Anspruch verjährt.
Die Entschädigungsleistungen liegen laut dem Montrealer Abkommen bei bis zu 1100 EUR pro verlorenem Gepäckstück. Meist ist dies knapp bemessen, um den Verlust zu ersetzen.
Es empfiehlt sich daher eine zusätzliche Reisegepäckversicherung abzuschließen.
- Für die ersten Stunden oder Tage stellen einige Airlines "Overnight Kits" (Unterwäsche, Hygieneartikel) zur Verfügung, andere zahlen eine Soforthilfe (zwischen 50 EUR und 150 EUR) oder helfen mit Restaurant und Hotelgutscheinen.