... Wenn der Doktor zweimal klingelt
Sie liegen mit 40°C Fieber im Bett und können sich nicht mehr bewegen. In diesem Fall wäre es wünschenswert, käme Ihr Hausarzt bei Ihnen vorbei.
Pflicht zum Hausbesuch?
Besonders dann, wenn ein Behandlungsvertrag besteht, hat der Arzt die Verpflichtung übernommen, Ihnen die erforderliche medizinische Hilfe zu leisten. Diese Verpflichtung umfasst auch den Hausbesuch, wenn Sie nicht zum Arzt kommen können. Das gilt unabhängig davon, ob es Tag oder Nacht oder Wochenende ist. Auch Fachärzte sind zum Hausbesuch verpflichtet, wenn Sie sie vorher zur Behandlung aufgesucht haben und ein Behandlungsvertrag besteht.
Ferndiagnose per Telefon?
Ferndiagnosen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes meist ungeeignet, um sich ein Bild über die Erkrankung des Patienten zu machen. Der Arzt muss sich ein eigenes Bild über die Lage machen, er darf sich also nicht auf die Beschreibung des Krankheitsbildes durch Angehörige oder den Kranken selbst am Telefon verlassen. Wenn es sich um eine schwere Erkrankung handelt und ein Besuch der Sprechstunde unmöglich ist, muss der Arzt den Patienten aufsuchen
Entschuldigt
Als entschuldigt gilt der Arzt, wenn er den Hausbesuch nicht durchführen konnte, weil er sich zur fraglichen Zeit tatsächlich um andere Patienten kümmern musste oder sonst ohne eigenes Verschulden nicht hinfahren konnte. Voraussetzung ist aber, dass anderweitige Hilfe für den Patienten zur Verfügung stand.
Konsequenzen
Unterlässt der Arzt den Hausbesuch beim Patienten, so hat dies folgende Konsequenzen: Außer den Schadensersatzansprüchen des Patienten wegen Verletzung des Behandlungsvertrages können dem Arzt auch berufsgerichtliche Verfahren drohen. Diese leitet die Ärztekammer wegen Verstoßes gegen die Berufsordnung vor speziellen Berufsgerichten ein. Die in der Berufsordnung niedergelegte Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung wird auch als Grundlage der Hausbesuchspflicht angesehen. Einige Beispiele: Eine Verletzung der Berufspflicht wurde von einem Berufsgericht darin gesehen, dass ein Arzt einen langjährigen Patienten auf dem Sterbebett allein ließ. Wenn ein Fremder nachts telefonisch um Hausbesuch bittet und die Ernsthaftigkeit seiner Erkrankung begründet, muss der Arzt ihn aufsuchen, solange dies für ihn kein allzu schweres Opfer ist. Er kann nicht einwenden, dass ja gleichzeitig eigene Patienten vielleicht Hilfe brauchen könnten. Wenn ein Arzt zu einer aufgrund eines Stromschlages bewusstlosen Person gerufen wird, muss er unverzüglich hinfahren. Es reicht nicht, auf den Notdienst zu verweisen und telefonisch Tipps für Wiederbelebungsmaßnahmen zu geben.
Bezahlung
Die Vergütung des Arztes für Hausbesuche erfolgt bei gesetzlich Versicherten über die Krankenkasse. Privat Versicherte müssen ein Wegegeld bezahlen, dessen Höhe in der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) geregelt ist. Es richtet sich nach der Entfernung:
- bis zwei Kilometer: 3,85 EUR (nachts zwischen 20 und 8 Uhr: 7,16 EUR)
- zwischen zwei und fünf Kilometer: 6,65 EUR (nachts: 10,23 EUR)
- fünf bis zehn Kilometer: 10,23 EUR (nachts: 15,34 EUR)
- zehn bis 25 Kilometer: 15,34 EUR (nachts: 25,56 EUR)
Gut zu wissen
Bei Behandlung mehrerer Patienten in einem Haus (z.B. Altenheim etc.) darf das Wegegeld nur einmal und nur anteilig in Rechnung gestellt werden.