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Ultraschall

Früherkennung und Vorsorge

18.02.2019

... Vorsorgen ist besser als Heilen

Dieses Motto spiegelt sich auch in dem Leistungsumfang der Krankenkassen und der privaten Krankenversicherungen wieder. Lesen Sie Näheres hierzu auf der folgenden Seite:

Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung

Schutzimpfungen

Gemäß § 20 d SGB V haben die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Schutzimpfungen zu tragen (vgl. die Anlage 1 zur Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses über Schutzimpfungen nach § 20d Abs. 1 SGB V (Schutzimpfungs-Richtlinie/SI-RL)) mit Ausnahme von Impfungen für private Auslandreisen.

Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit

Gesetzlich Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, haben gemäß § 25 Abs. 1 SGB V jedes zweite Jahr einen Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten, insbesondere zur Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit (sog. Check-up).

Krebsfrüherkennung

Dem am 03. April 2013 verkündeten Krebsfrüherkennungs- und Registergesetz (KFRG) ist es geschuldet, dass mit Beginn des 09. April 2013 jeder gesetzlich Krankenversicherte, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, einmal jährlich einen Anspruch auf Durchführung von Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen hat (vgl. § 25 Abs. 2 SGB V). 

Gut zu wissen

Bis zum 08. April 2013 lag das Mindestalter zur Durchführung von Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen bei Frauen noch bei 20 Jahren, bei Männern sogar bei 45 Jahren.

Vorsorge in der Dermatologie

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle zwei Jahre die Kosten für ein sog. Hautkrebs-Screening, welches der Hautkrebs-Früherkennung dient: Der Arzt kontrolliert dabei die gesamte Hautoberfläche des Patienten. Von verdächtigen Bezirken entnimmt er Gewebeproben, die er unter dem Mikroskop auf ihre Bösartigkeit hin untersucht.

Zahnprophylaxe

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bei Kindern zwischen 2 1/2 und 6 Jahren die Kosten für drei zahnärztliche Untersuchungen pro Jahr. Ab dem siebten Lebensjahr tragen sie die Kosten für zwei zahnärztliche Untersuchungen pro Jahr (vgl. § 55 Abs. 1 SGB V). Kosten für die Zahnsteinentfernung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse einmal jährlich.

Vorsorge für Schwangere

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen drei Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft und zwar im dritten, sechsten und achten Schwangerschaftsmonat:

  • Die Ultraschalluntersuchung im 3. Schwangerschaftsmonat dient der Feststellung der Schwangerschaft, der Abschätzung des voraussichtlichen Entbindungstermins und etwaiger besonderer Risiken (Beispiel: Zwillings- oder Eileiterschwangerschaften).
  • Im 6. Schwangerschaftsmonat dient die Untersuchung u. a. der Feststellung krankhafter Veränderungen der Plazenta. Außerdem soll mittels der Ultraschallergebnisse das kindliche Wachstum beurteilt und ggf. vorhandene kindliche Fehlbildungen diagnostiziert werden.
  • Mittels der im 8. Schwangerschaftsmonat gewonnenen Ergebnisse der Ultraschalluntersuchung soll das kindliche Wachstum, die Fruchtwassermenge und die Qualität der Plazenta beurteilt werden.

Gut zu wissen

Manche Gynäkologen empfehlen Schwangeren zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, ohne dass diese medizinisch indiziert wären. Für diese Kosten muss die Schwangere dann selbst aufkommen. Besteht ein besonderer Krankheitsverdacht, übernimmt die Krankenkasse auch die Kosten für die vierte oder jede weitere -medizinisch indizierte- Ultraschalluntersuchung. 

Pädiatrische Vorsorgeuntersuchungen

Wer kennt Sie nicht, die Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern, die sog. "U-Untersuchungen"? Die "U-Untersuchungen", sollen dabei helfen, Reife und Entwicklungsstand des Kindes zu beurteilen. Außerdem sollen sie dabei helfen, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, damit diese -wenn möglich- aus dem Weg geräumt werden können. Die erste der sog. "U-Untersuchungen" findet unmittelbar nach der Geburt statt (sog. U1). Die letzte U-Untersuchung (U9) findet zwischen dem 60. und dem 64. Lebensmonat statt. Einzelheiten zur zeitlichen Abfolge und zum Umfang der jeweiligen Untersuchung entnehmen Sie bitte dem Internetauftritt des Bundesministeriums für Gesundheit.

Im Alter zwischen 13 und 14 Jahren findet die Jugendgesundheitsuntersuchung statt, die sog. "J-Untersuchung". Während dieser Untersuchung soll sich der Arzt einen Überblick verschaffen über Impfstatus, Haltung und Motorik, Blutdruck und die Funktion der Schilddrüse. Die Untersuchung soll dabei helfen, ggf. vorhandene Störungen des Wachstums und der körperlichen Entwicklung oder Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane aufzudecken und auffällige seelische Entwicklungen /Verhaltensstörungen zu erkennen.

Leistungsumfang der privaten Krankenversicherung

Grundsätzlich gilt, dass auch privat Krankenversicherte einen Anspruch auf Kostenübernahme für Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten haben und zwar auf Basis gesetzlich eingeführter Programme (vgl. dazu § 1 Abs. 2 der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagesgeldversicherung (§ 1 MB KK/2009)). Damit entspricht der (Mindest-) Leistungskatalog der privaten Krankenversicherungen dem der gesetzlichen Krankenversicherungen.

Tipp

Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, so erkundigen Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung danach, ob die beabsichtigte Vorsorgemaßnahme vom Versicherungsschutz umfasst ist oder nicht.  

Es gibt private Krankenversicherungen, die Tarife mit Beitragsrückerstattung anbieten. Sie erhalten - je nach Versicherer und Police- eine teilweise Beitragserstattung, wenn Sie - in der Regel mindestens ein Jahr lang- keine Leistung des Versicherers in Anspruch genommen haben.  

Gut zu wissen

Klären Sie im Vorfeld ab, ob die Inanspruchnahme von Vorsorgeleistungen die Möglichkeit der Beitragserstattung entfallen lässt oder nicht. Diese Information sollte Ihre Einstellung zur Notwendigkeit von Vorsorgemaßnahmen aber nicht beeinflussen. Denken Sie daran: Sie haben nur eine Gesundheit, und diese dürfte allemal mehr wert sein als das, was Ihnen allenfalls erstattet werden würde.

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