Pflichten des Käufers
Der Käufer muss die empfangene Ware spätestens innerhalb von 14 Tagen nach dem erklärten Widerruf an den Verkäufer zurücksenden.
Hat der Käufer die Ware über das übliche Maß der Funktionsprüfung genutzt, muss er dem Verkäufer einen Wertersatz leisten. Mit anderen Worten: In solchen Fällen darf der Verkäufer bei der Erstattung des Kaufpreises einen Anteil zurückbehalten.
Beispiel
Herr Mustermann kauft sich im Internetshop eines Bettenhauses ein Wasserbett. Um dessen Funktionalität zu Hause zu prüfen, füllt er Wasser ein. Ihm sagt das Bett nicht zu und er erklärt innerhalb der 14tägigen Frist den Widerruf. Das Bettenhaus meint, es habe ein Recht auf Wertersatz, weil Herr Mustermann das Bett über das übliche Maß genutzt habe. Hier muss man wohl Herrn Mustermann das Recht einräumen, das Bett zumindest mit Wasser zu befüllen. Ansonsten wäre der bestimmungsgemäße Gebrauch nicht zu prüfen.
Anders sieht es aus, wenn Frau Mustermann einen Koffer kauft, diesen für einen Kurzurlaub nutzt und dann noch innerhalb der 14tätigen Frist den Widerruf erklärt. Die Nutzung des Koffers überschreitet eindeutig die übliche Gebrauchsprüfung.
Idealerweise enthält die Internetseite des Verkäufers Hinweise zu den Rechten im Rahmen der Funktionsprüfung (Entfernen von Etiketten, Öffnen von Schutzfolien usw.).
Pflichten des Verkäufers
Der Verkäufer muss innerhalb von 14 Tagen ab Erklärung des Widerrufs durch den Käufer den Kaufpreis an diesen erstatten. Hierzu zählen auch die Versandkosten der Zusendung. Allerdings muss der Unternehmer nur die Standardkosten erstatten. Hatte der Verbraucher eine spezielle, teurere Versandform gewählt (zum Beispiel per Express), trägt er die Differenz zur Standardlieferung trotz des Widerrufes selbst.
Sollte der Käufer die Ware noch nicht zurückgesandt haben, kann der Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises zurückbehalten. Kann der Käufer die Rücksendung belegen, besteht kein Zurückbehaltungsrecht.
Gut zu wissen
Bei Verträgen über Online-Dienstleistungen ist die Sache etwas anders. Natürlich kann eine bereits begonnene Dienstleistung nicht "zurückgesandt" werden.
Zur Erinnerung: Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Unternehmer mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung und nach umfassender Belehrung mit der Ausführung der Leistung begonnen hat. Voraussetzung ist allerdings, dass die Dienstleistung bereit vollständig erbracht wurde.
Widerrufen können Sie einen Online-Dienstleistungsvertrag daher trotz Ihrer Zustimmung, solange die Leistung noch nicht voll erbracht wurde. Dann schulden Sie dem Unternehmer aber Wertersatz für die bereits erbrachte Leistung.