Als geringfügig beschäftigt "Minijob" gelten Sie, wenn Sie monatlich nicht mehr als 450,00 Euro brutto verdienen oder Sie innerhalb eines Kalenderjahres nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage arbeiten. Was gilt arbeitsrechtlich für geringfügig Beschäftigte? Was Sie über den "Minijob" wissen sollten, finden Sie hier.
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